Notbetreuung
Eine Notbetreuung wird generell angeboten, wenn die erforderlichen Kriterien, des Staatsministerium, erfüllt sind.
Liebe Eltern,
am 21.03.2020 wurde eine neue Definition für die Betreuung von Kindern in der Notbetreuung vom Staatsministerium herausgegeben.
Diese finden Sie unter folgendem Link.
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php
Coronavirus: Informationsblatt für Eltern, 21.03.2020 (PDF)
Sind Sie durch die Neuregelung vom Betreuungsverbot ausgenommen und benötigen Sie eine Betreuung für Ihr Kind so melden Sie sich bitte in der Krippe bezüglich einer Betreuung.
Wir bieten eine Notbetreuung an für alle die diese in Anspruch nehmen dürfen.
Folgendes Formular müssen Sie, wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, ausfüllen und uns zukommen lassen. (Spätestens am Tag, an dem Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen.)
Ich bitte Sie sich auch weiterhin selbständig auf dem Laufenden halten, da die Situation und die Bestimmungen sich immer wieder ändern.
Sie erreichen uns per E-Mail
Kath.kinderkrippe.zum.guten.hirten@gmx.de
Oder per Telefon
09134 706630 (Bitte sprechen Sie einfach auf den Anrufbeantworter)
Beides wird wochentags kontrolliert und abgehört.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und ihre Mitarbeit.
Alles Gute für die weitere Zeit wünscht,
das ganze Krippenteam